Unsere Anfragen in der BVV
Degewo: Wasserschäden und Schimmel in der Dillenburger Straße
Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner, BVV vom 19.03.2026
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welchen Kenntnisstand hat die Bauaufsicht über die Behebung der fast seit einem Jahr andauernden Wasser- und Schimmelschäden in der Dillenburger Str. 56c durch die degewo?
Die Beschwerden über Wasserschäden und Schimmel sind dem Bezirksamt seit August bzw. September 2025 zunächst für drei betroffene Wohnungen bekannt.
Seitdem wurden seitens des Außendienstes der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht diverse Ortsbesichtigungen gemeinsam mit einem Mitarbeitenden der Degewo durchgeführt. Die erste Besichtigung fand Anfang Oktober 2025 statt. Neben der Schimmelproblematik wird seitens der Mietenden eine potentielle Asbestbelastung vermutet, was für Unsicherheiten sorgt und die Reparaturen zusätzlich erschwert.
Aktueller Sachstand (März 2026):
• Wasserschaden im Flur: Firma ist bereits mit Reparaturen beauftragt
• Mieterin Frau B.: zieht nun doch in eine Umsetzwohnung, Termin wird noch abgestimmt
• Mieter Fam. K.: das LAGetSi stimmt dem Ergebnis der durchgeführten Beprobung der Whg. zu; die Probenahme und Beprobung wurde durch die Firma Competenza durchgeführt, Fam. K. ist mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden
• Mieter Fam. B.: der RA der Fam. bestreitet die Notwendigkeit einer Beprobung, daher konnte diese noch nicht durchgeführt werden
• Mieter Dr. B.: die letzte Untersuchung in seiner Wohnung konnte kein Asbest bzw. Schimmel nachweisen, Dr. B. befindet sich derzeit in Umsetzwohnung und kann demnächst wieder zurückziehen, Termin wird noch abgestimmt
Das Bezirksamt steht in direktem Kontakt mit der Degewo. Da diese tätig ist, ist bauaufsichtlich keine Anordnung erforderlich.
2. Was hat die Bauaufsicht bisher unternommen, um die Beseitigung der Mängel durch die degewo zu veranlassen, wurden nach WoAufG Bln Anordnungen zur Instandsetzung erlassen oder Ersatzvornahmen angeordnet und wenn nein, warum nicht?
Da die Vermieterseite tätig geworden ist, erfolgte keine Anordnung zur Instandsetzung oder Ersatzvornahme nach dem WoAufG Bln.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Bezirksstadtrat
