Unsere Anfragen in der BVV

Großschadenslagen: Personal, Finanzen und Krisenstab

Anne Zetsche

Mündliche Anfrage BV Anne Zetsche, BVV vom 15.01.2026

1. Wie viel Personal hält das Bezirksamt für den Katastrophenfall vor, wie setzen sich die Krisenstäbe zusammen und welche Aufgaben und Kompetenzen hat der:die Katastrophenschutzbeauftragte:r – ist die Stelle aktuell besetzt?

Die Katastrophenschutzbehörden haben nach pflichtgemäßem Ermessen die für die Abwehr einer Katastrophe oder Großschadenslage notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dafür können gemäß § 11 des Katastrophenschutzgesetzes alle Beschäftigten herangezogen werden. Derzeit hat das Bezirksamt etwas mehr als 2.250 Dienstkräfte.

Der Krisenstab des Bezirksamtes setzt sich aus Fach- und Führungskräften aller Ordnungsbehörden sowie weiteren, für die Bewältigung potenzieller Gefahren- und Schadenslagen notwendigen Organisationseinheiten des Bezirksamtes zusammen und kann lagebezogen auch nur einige ereignisspezifische Mitglieder umfassen (sog. Rumpfstab).

Die Funktion des Katastrophenschutzbeauftragten sowie dessen Stellvertretung ist aktuell besetzt. Der Katastrophenschutzbeauftragte nimmt die Aufgaben, die sich aus § 9 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes ergeben, wahr. Dazu gehört es, die Maßnahmen der Katastrophenvorsorge behördenintern zu koordinieren und diese mit anderen Katastrophenschutzbehörden abzustimmen.

Zudem obliegt dem Katastrophenschutzbeauftragten gemeinsam mit dem politischen Vorsitz, der von der Leitung der Dienststelle übernommen wird, die Leitung des Krisenstabes.

2. Wie viele Mittel sind im Bezirkshaushalt für den Katastrophenschutz vorgesehen und welche finanzielle Unterstützung erhält der Bezirk darüber hinaus von der Senatsverwaltung (bitte bezirkliche Mittel getrennt nach Titeln auflisten)?

Die im Haushaltsplan anteilig für den Katastrophenschutz genutzten Haushaltstitel umfassen einen vergleichsweise geringen Betrag. Im Bezirks-Doppelhaushalt für die Jahre 2024 / 2025 standen dem Katastrophenschutz insgesamt rund 5.000 Euro zur Verfügung. Das liegt vor allem daran, dass der Katastrophenschutz in der Praxis keine isolierte Einzelaufgabe ist, sondern als Querschnittsaufgabe in vielen Bereichen des Verwaltungshandelns verankert ist. Unabhängig von der Höhe einzelner Haushaltstitel hat der Katastrophenschutz für den Bezirk eine hohe Bedeutung. Beispielswiese halten wir dauerhaft wesentliche Strukturen und Voraussetzungen für den Katastrophenfall vor, etwa eine geschützte Unterkunft für den Krisenstab mit Notstromversorgung und der Möglichkeit eines dauerhaften Einsatzbetriebs. Der Unterhalt dieser Einrichtung ist kostenintensiv, stellt jedoch sicher, dass der Bezirk im Ernstfall jederzeit handlungs- und einsatzfähig ist. Im Rahmen der verfügbaren finanziellen Möglichkeiten werden die notwendigen Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und bestehende Strukturen bestmöglich genutzt.

Für den Katastrophenschutz kann für die Haushaltswirtschaft des Doppelhaushalts 2026/2027 noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, weil geplant ist, zusätzlich Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes in Höhe von mind. 50.000 Euro zu beantragen.

Aus dem Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind finanzielle Mittel für zwei A12 Stellen je Bezirk für den Katastrophen- und Zivilschutz zugesagt.

Auf Landesebene wird aktuell die Schaffung drei weiterer Stellen pro Bezirk sowie die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für den Katastrophenschutz diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Kirstin Bauch