Unsere Anfragen in der BVV
Informationspflichten bei Legionellenbefall in der Angerburger Allee
Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner in der BVV am 21.05.2026, Beantwortung vom 27.05.2026
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündlichen Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Das Gesundheitsamt ist in Kontakt mit einer Mieterinitiative aus der Angerburger Allee, die bereits einmal im Jahr 2025 mit mehreren Personen das Gesundheitsamt zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen aufgesucht hat. Für Mitte Juni ist ein zweites Treffen mit der Initiative vereinbart. Auch andere interessierte Personen lädt das Gesundheitsamt gerne ein, um den sehr komplexen Sachverhalt darzustellen.
Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes ist anzumerken, dass in der Trinkwasserverordnung absichtlich der Begriff des „technischen Maßnahmewertes“ (nicht Grenzwert) verwendet wird. Es wurde sich auf einen technischen Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml geeinigt mit dem Wissen, dass bei Erreichen dieses Wertes technische Maßnahmen in der Hausinstallation erforderlich sind.
Ein Legionellennachweis oberhalb von 100 KBE/100 ml ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit einer gesundheitlichen Gefahr. Das Auftreten von Legionellenerkrankungen ist grundsätzlich meldepflichtig, in den letzten Jahren wurden dem Gesundheitsamt jedoch keine Legionellen-
erkrankungen aus der Angerburger Allee gemeldet.
Wie wird von Seiten des Bezirksamtes sichergestellt, dass Mieter:innen über mögliche stark erhöhte, gesundheitsgefährdende Messwerte informiert werden, wenn der Vermieter die Information selbst nicht an diese weitergibt?
Ab welchem Zeitpunkt ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Ersatzvornahme bei der Information der Mieter:innen notwendig, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Vermieter nicht selbst informiert?
Das Gesundheitsamt hat im Oktober 2025 vorsorglich angeordnet, dass bei einer extrem
hohen Legionellenkontamination die betroffenen Mieter informiert werden müssen. Eine solche extrem hohe Kontamination besteht zurzeit nicht. Das Gesundheitsamt lässt sich ggf. die notwendigen Aushänge vorlegen.
Sollte beim Vorliegen einer extrem hohen Kontamination der Vermieter nicht tätig werden, würde das Gesundheitsamt eingreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Hertel
