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Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand Windscheidstr. 3/3a

Rüdiger Deißler

Mündliche Anfrage BV Deißler BVV am 21.05.2026, Antwort vom 17.06.2026

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, 

die mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wird das Bezirksamt den Antrag auf Genehmigung für einen Ersatzneubau in der Windscheidstr. 3/3a zurückweisen, da infolge der Insolvenz der Eigentümerin kein verlässliches Ersatzwohnraumangebot mehr gemacht werden kann?

Zum Zeitpunkt der letzten BVV-Sitzung am 21.05.2026 war die Insolvenz des Eigentümers nicht bekannt. Eine Recherche auf dem Portal der Insolvenzbekanntmachungen verlief ebenfalls erfolgslos. Der Fachbereich Zweckentfremdung bittet um Vorlage eines entsprechenden Nachweises, damit dieser in der Bearbeitung berücksichtigt werden kann. 

Stadt: Der Antrag auf Genehmigung wird aufgrund unvollständiger Unterlagen und ausgebliebener Nachbesserung zurückgesandt und nicht weiter bearbeitet.

2. Hat das Bezirksamt hinsichtlich der weiterhin leerstehenden Wohnungen Vermietungsverfügungen erlassen, bitte begründen?

Durch den Abrissantrag können derzeit keine „Vermietungsverfügungen“ erlassen werden. Zunächst ist der Antrag zu bearbeiten. Nur im Falle einer endgültigen Ablehnung des Abrissantrages können in Amtsverfahren entsprechende Wohnzuführungsbescheide gefertigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin für Bürgerdienste und Soziales

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