Unsere Anfragen in der BVV
Leerstand / Zweckentfremdung in der Englischen Straße 29
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 05.05.2026, Antwort vom 12.06.2026
die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Es wird auf die SchA 0571_6 „Leerstand Englische Straße 29“ vom Bezirksverordneten Ralph Schöne (CDU-Fraktion) hingewiesen.
1. Sind dem Bezirksamt Leerstand von Wohnungen oder Nutzungen als Ferienwohnungen in der Englischen Straße 29 bekannt und wenn ja, seit wann?
Antwort zu 1: Dem Bezirksamt ist der Leerstand von Wohnungen bzw. die Nutzung als Ferienwohnungen in der Englischen Straße 29 bekannt. Diese Informationen liegen dem Wohnungsamt spätestens seit Anfang 2019 vor. Seitdem werden die Gegebenheiten im Rahmen der zuständigen Fachbereiche beobachtet und bewertet.
2. Wie viele Wohnungen gibt es in dem Objekt, wie viele stehen leer?
Antwort zu 2: Das Objekt umfasst insgesamt 28 leerstehende Wohnungen.
3. Wurden Leerstand oder die Nutzung als Ferienwohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt?
Antwort zu 3: Es wurden keine Anträge nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz gestellt.
a) wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?
b) wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?
Im Zusammenhang mit dem Objekt in der Englischen Straße 29 wurden mehrere behördliche Verfahren eingeleitet:
Im Jahr 2019 wurde erstmals ein Abrissantrag gestellt, der mangels eines Ersatzwohnraumangebots abgelehnt wurde. Im Jahr 2022 erfolgte ein erneuter Abrissantrag, ebenfalls mit Ablehnung aus dem gleichen Grund.
Zwischenzeitlich wurde zudem ein Antrag auf Erteilung eines Negativattests gestellt, um feststellen zu lassen, dass es sich nicht (mehr) um Wohnraum handelt. Dieser Antrag wurde ebenfalls negativ beschieden.
Damit wurden alle Anträge und Verfahren in Bezug auf den Abriss und die Zweckentfremdung von Wohnraum behördlich geprüft und abgelehnt.
4. Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge der:des Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Um-wandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen und wenn ja. wie wurden sie beschieden?
Antwort zu 4: Dem Bezirksamt liegen derzeitig keine Bauanträge für Umbaumaßnahmen oder Anträge auf Umwandlung für das Grundstück vor. Es fand jedoch kürzlich eine Bauberatung für eine mögliche Neubauplanung statt.
5. Welche Pläne verfolgt der:die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude?
Antwort zu 5: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant.
6. Liegen dem Bezirksamt Abriss- oder Bauanträge vor und wenn ja, wie wurden sie beschieden?
Antwort zu 6: Es liegen aktuell keine Anträge auf Baugenehmigung oder Vorbescheide im Fachbereich Bauaufsicht des Stadtentwicklungsamtes vor.
7. Wann werden die Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt?
Antwort zu Frage 7: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant. Wann die Wohnungen dem Mietmarkt wieder zugeführt werden, ist derzeit noch unbekannt.
8. Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort zu unterbinden?
Antwort zu 8: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant. Die Zweckentfremdungsstelle wird vorerst keine Maßnahmen gegen den Eigentümer ergreifen. In einem vergangenen Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt als zuständige Behörde ganzheitliche Maßnahmen ergreifen muss. Sobald eine Verwaltungseinheit (Stadtentwicklung) einen konstruktiven Dialog mit dem Eigentümer führt, darf eine andere Verwaltungseinheit (Zweckentfremdungsstelle) nicht gleichzeitig behördliche Eingriffe gegen denselben Eigentümer vornehmen. Diese Problematik ist insbesondere gegeben, wenn wenn es bei den Gesprächen mit dem Stadtentwicklungsamt um einen Abriss der Bestandsgebäude geht und die Zweckentfremdung eine Wiederherstellung des Bestandsgebäudes anordnen würde. Die weitere Bauplanung ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Duda
Abteilung Bürgerdienste und Soziales
