Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand / Zweckentfremdung in der Kantstraße 118/119; Krumme Str. 52/53

Rüdiger Deißler

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 29.01.2026, Beantwortung am 12.03.2026

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Sind dem Bezirksamt Leerstand von Wohnungen oder Nutzungen als Ferienwohnungen in der Kantstraße 118/119; Krumme Str. 52/53 bekannt und wenn ja, seit wann?

Dem Bezirksamt sind variierende Leerstände teilweise seit 2018 bekannt. Seit März 2018 ist der Leerstand von einzelnen Wohneinheiten aufgrund einer umfassenden Sanierung nach Schwammbefall bekannt. Dass auf dem Grundstück Kantstraße 118/119; Krumme Str. 52/53 Wohneinheiten als Ferienwohnungen genutzt werden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

2. Wie viele Wohnungen sind betroffen?

Aktuell sind insgesamt 8 Wohnungen vom Leerstand betroffen. 7 Wohnungen konnten zwischenzeitlich wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden. 

3. Wurden Leerstand oder die Nutzung als Ferienwohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt? 

a) wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

b) wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 3a:

Leerstandsanträge wurden für insg. 15 Wohnungen beantragt mit der Begründung der Sanierung / Modernisierung bzw. Ausbau (Zurückbau techn. Einbauten, Erneuerung der Sanitärstränge, Durchführung von Rohbaumaßnahmen sowie Optimierung von Raumstrukturen). 

Antwort zu 3b:

Vor der Beantragung von Leerstandsgenehmigungen wurden entsprechende Amtsverfahren eingeleitet. Nachdem die zeitlich befristeten Genehmigungen abgelaufen sind, wurden in Oktober 2022 Amtsverfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. 

4. Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge des/der Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen?
Im August 2021 wurde gem. § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB die Umwandlung in Wohnungs- und Teileigentum genehmigt.

Im Juni 2023 wurde für den Seitenflügel Kantstr. 118, nach Auslaufen einer im Jahr 2020 bereits erteilten Genehmigung, ein Antrag zur Zusammenlegung von je zwei Wohneinheiten zu einer Wohneinheit im 3. und 4. OG. gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag erhaltungsrechtlich nicht genehmigungsfähig war, wurde er vom Antragsteller wieder zurückgezogen.

Im Januar 2024 wurde für das Gebäude Kantstraße 118, 119 der Erhaltungsrechtliche Antrag zum Anbau von insgesamt 11 Balkonen genehmigt.

Im Dezember 2025 wurde die Errichtung eines Neubaus (zur gewerblichen Nutzung) zur Schließung einer Lücke durch Kriegsschaden auf dem Grundstück beantragt.

Im Februar 2026 wurde die Errichtung eines Dachgeschosses auf den Bestandsbaukörpern zur Errichtung von insgesamt 8 Wohneinheiten beantragt.

5. Welche Pläne verfolgt der/die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude? 
Siehe Antwort zu 4: Neubau zu gewerblichen Zwecken und Dachgeschosserrichtung zu Wohnzwecken.

6. Könnte es aus Sicht des Bezirksamts einen Zusammenhang zwischen der Zweckentfremdung von Wohnraum und geplanten Baumaßnahmen des Investors auf dem Grundstück geben?

Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussagen tätigen. Es wird jedoch ein enger Austausch zwischen dem Wohnungsamt (Fachbereich Zweckentfremdung) und dem Stadtentwicklungsamt (Fachbereich Milieuschutz) zu dem Gebäude erfolgen, um die Anträge abzugleichen. 

7. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts Hinweise auf eine mögliche Entmietung des Hauses oder die Einrichtung einer nicht genehmigten Baustelle?

Derzeit liegen dem Bezirksamt dazu keine Hinweise vor. 

8. Wann werden die Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt?

Eine am 03.03.2026 durchgeführte Ortsbegehung ergab, dass der äußere Eindruck des Gebäudes darauf schließen lässt, dass die Arbeiten gut voran gehen. Wann genau die Wohnungen fertiggestellt sind, kann derzeit nicht beantwortet werden. 

9. Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort
zu unterbinden? 

Das Bezirksamt überwacht weiterhin den Sanierungsfortschritt und wird entsprechende Bescheide erlassen (Wohnzuführungsgebote, ggf. Zwangsgeldfestsetzungen), sofern nunmehr eine zügige Wohnzuführung nicht erfolgen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin

Abteilung Bürgerdienste und Soziales