Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand / Zweckentfremdung und Eigentumsumwandlung in der Aachener Straße 35-38 II

Rüdiger Deißler

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 05.09.2025, Antwort vom 10.10.2025

1. Was ist das Ergebnis des 2019 erfolgte Amtsverfahren gegen den:die Eigentümer:in des Wohnhauses Aachener Straße 37 wegen Leerstands (mit Bitte um Nennung der Anzahl der betroffenen Wohnungen, erteilte Auflagen und/oder Strafzahlungen, Stand/Ergebnis des Verfahrens)?

Nach Einleitung des Amtsverfahrens und Vorlage eines Schadensgutachtens wurden zur Aachener Straße 37 8 Leerstandsanträge gestellt. Amts- und Leerstandsverfahren dürfen nicht parallel laufen, so dass zunächst die Leerstandsanträge zu bearbeiten sind. 

2. Wurden wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 0084/6 angekündigt, Amtsverfahren wegen Leerstands auch in den Hausnummern 35, 36 und 38 eingeleitet und wenn ja, mit welchem Ergebnis/Stand (Auflistung siehe 1.)?

Für die Aachener Straße 35 wurden 4 Leerstandsanträge, für die Aachener Straße 36 wurden 7 Leerstandsanträge und für die Aachener Straße 38 wurden 5 Leerstandsanträge gestellt.

3. Wurde eine Liste der leerstehenden Wohnungen durch die Bauleitung/Eigentümer:in überreicht und ist mittlerweile ein Antrag auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz in den Nummern 35-38 gestellt? Wenn ja, wann, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

Es wurde am 30.06.2022 eine Liste der leerstehenden Wohnungen übermittelt mit einem vorläufigen Bauablaufplan. Für die Aachener Straße 35 liegen die angegebenen Wohnungen wie folgt: Vorderhaus, 1. OG links; Vorderhaus, 2. OG Mitte; Vorderhaus, 3. OG Mitte und Vorderhaus, 3. OG links. Für die Aachener Straße 36 liegen die Wohnungen wie folgt: Vorderhaus, 1. OG Mitte; Vorderhaus 1. OG rechts; Vorderhaus, 3. OG Mitte; Vorderhaus, 3. OG rechts; Vorderhaus, 3. OG links; Vorderhaus, 4. OG rechts und Vorderhaus, 4. OG links. Für die Aachener Straße 37 liegen die Wohnungen wie folgt: Vorderhaus, 1. OG rechts; Vorderhaus, 1. OG Mitte; Vorderhaus, 1. OG links; Vorderhaus, 2. OG Mitte; Vorderhaus, 3. OG rechts; Vorderhaus, 3. OG Mitte; Vorderhaus, 3. OG links; Vorderhaus, 5. OG rechts. Für die Aachener Straße 38 liegen die Wohnungen wie folgt: Vorderhaus, 1. OG rechts; Vorderhaus, 2. OG rechts; Vorderhaus, 2. OG links; Vorderhaus, 3. OG links; Vorderhaus, 5. OG links. 

Die Leerstandsanträge wurden mit Schreiben vom 30.06.2022 angekündigt und am 07.09.2022 final gestellt. Begründet wurde der Leerstand mit einer umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung und der Neuschaffung von Wohnraum. Leerstehende Wohnungen sollten teilweise kurzfristig als Umsetzwohnungen für Bestandsmieter vorgehalten werden, in denen Wasser- und Abwasserleitungen erneuert werden müssen. Aufgrund des vorgelegten Schadstoffgutachtens konnten die Eigentümer nachweisen, dass sich u. a. Asbest in den Abwasserrohren und gesundheitsschädliche künstliche Mineralfasern in der Rohrdämmung befinden. Bei dieser Gelegenheit sollten die Bäder (Fliesen, Sanitärobjekte, Armaturen) erneuert werden. Hierzu wurde auch ein Bauablaufplan vorgelegt. Am 23.11.2022 wurden die Leerstände mit Nebenbestimmungen genehmigt bis zum 01.09.2024. Aufgrund der Nebenbestimmungen wurde ein Sachstandsbericht vierteljährlich vorgelegt. Am 02.09.2024 wurde eine Verlängerung der Genehmigung beantragt, die auch genehmigt wurde. Derzeit befindet sich die Sachbearbeiterin im Austausch mit der Eigentümerin.

4. Liegen dem Bezirksamt mittlerweile ein Bauzeitenplan und das durchgeführte Schadstoffgutachten (Asbest) vor? Wenn nein, wurden wie in Drs. 0048/6 (sic! gemeint ist aber 0084/6) angekündigt, verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

Beides wurde vorgelegt (s.o.).

5. Gibt es Erkenntnisse zum Inhalt und Umsetzung der in Drs. 0048/6 (sic! gemeint ist aber 0084/6) genannten „älteren“ Abgeschlossenheitsbescheinigung und über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Hausnummern 35-38? 

Die Umwandlung des Grundstücks Aachener Str. 35-38 wurde am 26.01.2021 durch die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 8 WEG grundbuchrechtlich vollzogen.

Die Umwandlung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum wurde vor Inkrafttreten der berlinweit geltenden Umwandlungsverordnung gem. § 250 BauGB vollzogen. Das Grundstück liegt ferner im Geltungsbereich der soziale Erhaltungsverordnung „Brabanter Platz“ vom 18.03.2023. Zum Zeitpunkt der o.g. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum unterlag das o.g. Grundstück weder dem Genehmigungsvorbehalt nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB, noch dem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB, da beide Verordnungen erst nach dem Vollzug der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum am 26.01.2021 in Kraft traten.

In 2023 ist ein Nachtrag zur Teilungserklärung erfolgt. Die Änderung der Teilungserklärung ergibt sich aus den notwendigen Anpassungen durch den Wohnungsneubau auf dem Grundstück. Hierdurch wird jedoch kein neuer Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB ausgelöst.

6. Wie viele Beschwerden von Anwohner:innen bzgl. gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund von Baulärm und Bauschutt liegen dem Bezirksamt vor, in welchen Fällen ist das Bezirksamt tätig geworden und mit welchem Ergebnis (Auflistung siehe 1.)?

Der AG Zweckentfremdung ist hiervon nichts bekannt. 

Im Ordnungsamt im Bereich A2 konnten auch keine Beschwerden über Lärm gefunden werden. 

Dem FB Bauaufsicht liegt eine konkrete Anwohnerbeschwerde hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund von Baulärm, Baustaub und Bauschutt vor. Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist inzwischen ist die Reinigung seitens der WvM Berlin Immobilien+Projektentwicklung GmbH mit der betroffenen Mieterin terminlich abgestimmt.

7. Hat das Bezirksamt Kenntnis über Eigenbedarfskündigungen? Wenn ja, seit wann, für wie viele Wohnungen und wurden die gesetzlichen Kündigungssperrfristen eingehalten?

Nein.

8. Hat das Bezirksamt Kenntnis über Beschwerden von Mieter:innen zu Maßnahmen der:des Eigentümer:in, die als Entmietungsversuche gewertet werden könnten? 

Nein.

9. Wenn nein, wie erklärt sich das Bezirksamt die Ankündigung von „51 Eigentumswohnungen im Bestand“ auf der Website des Projektentwicklers (https://wvm.de/de/projekte/aachener-strasse-35)?

10. Wie bewertet das Bezirksamt die mögliche gezielte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen am Standort und welche Strategien verfolgt das Bezirksamt, diesem entgegenzuwirken?

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde bereits mit Teilung aus 2021 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden rechtlichen Regelungen vollzogen. Ein durch das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zu prüfender Genehmigungsvorbehalt lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Unbeschadet der Eigentumsform des o.g. Grundstücks gelten die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin

Abteilung Bürgerdienste und Soziales