Unsere Anfragen in der BVV

Milieuschutz am Klausenerplatz – warum wurde das Gebiet verkleinert?

Mündliche Anfrage zur 41. BVV, BV Schenker

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie begründet das Bezirksamt, dass es dem Planungsbüro LPG GmbH bei seiner Einschätzung folgt und nur den Teilbereich Klausenerplatz als soziales Erhaltungsgebiet ausgewiesen hat, mit der Begründung, dass in den anderen Gebieten zwar Aufwertungspotential und Aufwertungsdruck vorliege, aber kein Verdrängungspotential, obwohl der Anteil der Haushalte, die mehr als 30 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete ausgeben müssen, im Bereich Schloßstraße Nord bei 43,5%, im Bereich Schloßstraße Süd bei 46,7%, am Amtsgerichtsplatz Nord bei 46,3% und am Amtsgerichtsplatz Süd bei 38,4% liegt, also eindeutig die Indikatoren für einen hohen Verdrängungsdruck vorliegen?
  1. Welche konkreten Indikatoren sprechen gegen eine Festsetzung der Teilbereiche Schloßstraße Nord, Schloßstraße Süd, Amtsgerichtsplatz Nord und Amtsgerichtsplatz Süd als soziale Erhaltungsgebiete, ohne einen Vergleich zum Teilgebiet Klausenerplatz zu ziehen? (Bitte einzeln die Gründe angeben.)