Unsere Anfragen in der BVV
ProbeWohnProjekt für obdachlose Menschen im Bezirk
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 05.11.2025, Antwort vom 12.01.2026
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Seit wann (und ggf. bis wann) existiert ein „ProbeWohnProjekt“ für Obdachlose bei der Fachstelle Soziale Wohnhilfe und wie viele Mittel wurden dafür jährlich aus welchem Haushaltstitel bereitgestellt und abgerufen (bitte um Auflistung nach Jahren, auch eventuelle Senats- oder Drittmittel)?
1998 wurde in den bezirkseigenen ehemaligen Seniorenwohnhäusern Konstanzer Straße 36 und Güntzelstraße 4 das „Probewohnprojekt“ erstmals installiert und besteht seitdem.
Die Häuser stammen aus den 60er Jahren und entsprachen in Größe, Ausstattung und Barrierefreiheit nicht mehr der Ausstattung und den Vorgaben für Seniorenwohnhäuser. Der Bezirk Wilmersdorf hat damals zum Ausgleich und für adäquaten Wohnraum die Seniorenwohnhäuser Herthastr. und Hubertusallee neu nach aktuellen Standards errichtet. Ca. 8 ältere Bewohner sind dort nach Nutzungsänderung bis zum Auszug/Versterben in der Konstanzer Str. 36 verblieben.
Die Häuser wurden seitdem weder umgebaut noch modernisiert. Nur notwendige Sanierungen erfolgen. Die Wohnungen entsprechen nicht mehr den Standards in Größe, Ausstattung und Barrierefreiheit von Seniorenwohnungen und dürfen so nicht mehr genutzt werden.
Ehemals obdachlose Menschen sind im Rahmen des ASOG einem 1-Zimmer-Apartment zugewiesen. Sie erhalten einen Nutzungsvertrag für diese Apartments und werden von einem Mitarbeitenden der Fachstelle Soziale Wohnhilfe sozialpädagogisch mit dem Ziel betreut, innerhalb eines angestrebten Zeitraumes von zwei Jahren die Fähigkeit zu erlangen, selbständig zu wohnen. Im Erfolgsfall mündet die Betreuung in die Anmietung einer eigenen Wohnung.
Für die Unterbringung in einem ASOG-Wohnheim Einzelzimmer fallen derzeit mtl. mindestens 1000 – 1350 € an. Bei 45 Plätzen im Probewohnprojekt wären das mindestens 540.000 € - 729.000 € pro Jahr.
Die bezirklichen Gesamtkosten betrugen zuletzt (im Jahr 2025) für die Bewirtschaftung des Probewohnprojektes Konstanzer Str. 183.704,97 € und für die Liegenschaft in der Güntzelstr. waren es 268,395 €. Die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung durch zwei Sozialarbeiterinnen mit Teilzeitverträgen je 32 Wochenstunden betragen jährlich 91.200 €.
Das von dem Bewohnenden im „ProbeWohnProjekt“ zu entrichtende Nutzungsentgelt entspricht dabei lediglich den Betriebs- und Heizkosten dieser bezirkseigenen Immobilien. Derzeit liegt das Nutzungsentgelt zwischen 135 und 280 € pro Apartment monatlich, je nach Verbrauch der Nebenkosten. Im Bedarfsfall werden diese Entgelte auch als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter oder der Grundsicherung getragen.
Das bezirkliche „ProbeWohnProjekt“ gibt es in dieser Form in keinem anderen Berliner Bezirk.
2. Wie viele Wohnungen werden/wurden durch wen zur Verfügung gestellt und handelt es sich um reguläre Wohnungen des Berliner Mietmarkts oder Trägerwohnungen?
Keine Wohnungen wurden dem Berliner Wohnungsmarkt entzogen, siehe Beantwortung zur Frage 1.
In der Güntzelstraße 4 stehen in den Etagen vier bis sechs für das Probewohnen insgesamt 22 Einzimmer-Appartements zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Wasch- und Trockenraum und ein Büro für die Sozialarbeiterin. Alle Appartements verfügen über eine kleine Küchenzeile und einem innen liegenden Badezimmer mit einer Dusche. Außerdem kann der Hinterhof von den Bewohnern und Bewohnerinnen mitgenutzt werden.
In der Konstanzer Straße 36 stehen insgesamt 23 Einzimmer-Appartements zur Verfügung. In der obersten Etage befindet sich eine Familienwohnung, die entweder für eine Familie, oder für eine WG gedacht ist, die Wohnung hat drei Zimmer und ist Teilmöbliert, inklusive Küchenzeile mit Elektrogeräten und ein Badezimmer mit Dusche. Für die Familienwohnung ergibt sich ein Nutzungsentgelt von ca. 600 €.
Die Häuser Güntzelstraße 4 (vierte bis sechste Etage) und Konstanzer Straße 36 sind bezirkseigene Immobilien und gehören in das Fachvermögen der Abteilung Bürgerdienste und Soziales.
3. Welche Träger und Wohnungsunternehmen sind an dem Projekt beteiligt?
Für das Probewohnprojekt ist alleine das Sozialamt zuständig. Die Wohnungen werden im Rahmen eines Probewohnprojektes von dem Sozialdienst für Erwerbsfähige und der Soziale Wohnhilfe belegt. Über die Aufnahme in das Wohnprojekt entscheiden die für das Projekt zuständigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die die Bewohner und Bewohnerinnen im Probewohnprojekt in ihrer Zielerreichung beraten.
4. Wie viele Personen konnten in das Projekt vermittelt werden und bei wie vielen Personen hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass sie im Anschluss an die Probephase ein unbefristetes Wohnverhältnis eingehen konnten?
Mit Einführung der Datenbank SoPart im Jahr 2019 wurden diese Daten erfasst und können datenschutzkonform ausgewertet werden. Seit April 2019 wurden 95 Menschen dokumentiert, die im Probewohnprojekt waren oder noch sind. Davon haben 40 Personen eine eigene Wohnung gefunden, 2 Personen sind verstorben, 8 Personen mussten die Maßnahme verlassen und 1 Person wurde in eine andere Hilfemaßnahme übergeleitet. Derzeit wohnen 44 Personen im Probewohnprojekt.
5. Wie lang dauert die Probewohnphase, was passiert nach Ablauf der Frist und wie ist insgesamt der Ablauf des Projekts im konkreten Betreuungsfall?
Bewerber und Bewerberinnen, die für das Projekt infrage kommen, werden von den Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen des Sozialdienstes (Soziale Wohnhilfe) für das Probewohnprojekt vorgeschlagen. Anschließend erfolgt ein Vorstellungstermin bei der/ dem für das Probewohnprojekt zuständigen Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterin. In einem oder mehreren Gesprächen werden die Voraussetzungen geprüft und die Bereitschaft zur Mitwirkung vereinbart. Nach Fertigung des ASOG-Zuweisungsbescheides wird der Wohnungsschlüssel übergeben.
Zu Beginn der Betreuung, für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, finden wöchentliche Termine statt, mit der Zeit können diese dann individuell an die Bedürfnisse der Bewohnenden angepasst werden. Die Beratungen finden im Büro der Sozialarbeitenden im jeweiligen Haus statt im Bedarfsfall in den Wohnungen. Begleitungen zu anderen Institutionen können in geeigneten Ausnahmefällen stattfinden. Die Bewohner bzw. Bewohnerinnen nutzen die Termine, um Probleme anzusprechen und ggf. Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Das Ziel des Probewohnprojektes ist die Befähigung zum eigenständigen Wohnen. Eine Wohnfähigkeit soll erlangt werden, sowie die Fähigkeit selbstständig, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst leben und handeln zu können.
Der Verbleib im Probewohnprojekt ist zeitlich begrenzt, allerdings individuell an den Fähigkeiten und Ressourcen der Bewohner und Bewohnerinnen. Einige Befähigungen gelingen innerhalb der angestrebten zwei Jahre, andere nehmen mehr Zeit in Anspruch, und einige wenige gelingen sehr lange andauernd nicht.
6. Welche Betreuungsleistungen erfolgen durch wen?
Die Betreuungsleistungen sind individuell und werden in den Gesprächen gemeinsam mit der/dem zuständigen SozialarbeiterInnen erarbeitet. Dies können u.a. sein:
- Unterstützung bei der Beantragung von zustehenden Leistungen (Bürgergeld, Alg I, WBS, Bafög, Wohngeld, Schufa u.a.)
- Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung bei der Therapieplatzsuche
- Unterstützung bei der Schuldenbearbeitung
- Unterstützung bei Angelegenheiten für geflüchtete Personen
- Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Psychosoziale Beratung in allen privaten Belangen
- Beratung und Unterstützung bei der Wohnungsreinigung
- Beratung und Unterstützung im Umgang mit Geld
Halbjährig werden gesetzte Ziele überprüft und ggf. angepasst.
7. Findet/fand eine Auswertung oder wissenschaftliche Begleitung des Projekts statt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
In den Anfangsjahren (1998–2002) wurde das Projekt erprobt und aufgrund der positiven praktischen Erfahrungen sowie der erkennbaren Einsparungen verstetigt. Eine wissenschaftliche Begleitung im engeren Sinne fand bislang nicht statt.
Das Bezirksamt steht einer empirischen Untersuchung jedoch ausdrücklich offen gegenüber. Eine vergleichende Evaluation – insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsquoten beim Übergang in eigenen Wohnraum im Vergleich zur regulären Unterbringung in ASOG-Wohnheimen – würde aus Sicht des Bezirksamts einen erheblichen Erkenntnisgewinn darstellen.
Eine evidenzbasierte Auswertung könnte dazu beitragen, den Mehrwert dieser Unterbringungsform nachvollziehbar zu belegen, weiterzuentwickeln und als wirksames Instrument der Wohnungslosenhilfe fachlich zu untermauern.
8. Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg des Projekts und welche Schritte sind aus Sicht des Bezirksamts notwendig, um das Projekt fortzuführen, auszubauen (oder ggf. wiederaufzunehmen) und zu verstetigen?
Das Bezirksamt bewertet den Erfolg des Projekts differenziert. Bei Angeboten für Menschen mit langjähriger Wohnungslosigkeit und multiplen Unterstützungsbedarfen ist nicht die Anzahl der erreichten Personen ausschlaggebend, sondern die nachhaltige Stabilisierung einzelner Lebensverläufe.
Jeder erfolgreiche Übergang in eigenständiges Wohnen bedeutet in diesem Kontext einen erheblichen individuellen wie auch gesellschaftlichen Gewinn. Die bisherigen Vermittlungen zeigen, dass das Probewohnprojekt dort wirkt, wo reguläre Unterbringungsformen häufig an ihre Grenzen stoßen.
Das Probewohnen wird durchgängig fortgesetzt und ein Ende ist nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Duda
Bezirksstadträtin
Abteilung Bürgerdienste und Soziales
