Unsere Anfragen in der BVV
Schneller-Bauen-Gesetz – Bezirke für mehr Personal und gegen Bodenspekulation statt weiterer Deregulierung?
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 28.02.2024, Antwort vom 19.04.2024
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Ist dem Bezirksamt das Eckpunktepapier des Senats für ein "Schneller-Bauen-Gesetz" bekannt, wonach zukünftig Bau- und Genehmigungsverfahren für "größere" Bauprojekte von der Bezirks- auf die Landesebene übertragen werden sollen?
Das sog. Eckpunktepapier des Senats vom 29.09.2023 liegt dem Bezirksamt vor. Dass diesem Papier die Absicht des Senats zu entnehmen ist, künftig die Zuständigkeit für die Bebauungsplan- und/oder Baugenehmigungsverfahren, die Bauvorhaben einer bestimmten Größenordnung zum Gegenstand haben, auf Senatsebene anzusiedeln, kann nicht bestätigt werden.
2. Wie bewertet das Bezirksamt das Vorhaben des Senats?
Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt die Bemühungen des Senats, durch ein Paket gesetzgeberischer und anderer Maßnahmen die Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnungen in Berlin zu verbessern und dabei insbesondere auch auf eine Beschleunigung von (Verwaltungs-)Verfahren hinzuwirken. Mit der Änderung einzelner Rechtsvorschriften allein kann jedoch nur bedingt die gewünschte Beschleunigung von Bauvorhaben erreicht werden. Insbesondere strukturelle Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, die unterschiedliche Vergütung von Personal in der Hauptverwaltung einerseits und den Bezirksverwaltungen andererseits sowie die schleppende Digitalisierung in den Stadtentwicklungsämtern müssen dringend und ernsthaft angegangen werden. Die auskömmliche Ausstattung gerade der bezirklichen Stadtentwicklungsämter mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Ermöglichen einer wertschätzenden und motivierenden Arbeitsumgebung für diese sowie die Effektivierung der Verfahren insbesondere durch deren weitgehende Digitalisierung würden nach Einschätzung des Bezirksamts zu einer ganz erheblichen Beschleunigung des Wohnungsbaus in Berlin beitragen.
3. Wird das Bezirksamt vom Senat in die Planungen zum "Schneller-Bauen-Gesetz" einbezogen und, wenn ja, welche Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge gab es vom Bezirksamt?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat mit Schreiben vom 23. Juni 2023 (vor Vorliegen des o.g. Eckpunktepapiers) den bezirklichen Stadtentwicklungsämtern die Gelegenheit gegeben, Vorschläge und Anregungen für Regelungsgegenstände des Schneller-Bauen-Gesetzes zu machen. Von dieser Möglichkeit wurde seitens der Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT mit Antwortschreiben vom 20. Juli 2023 Gebrauch gemacht (siehe Anlage). Darüber hinaus ist das Gesetzgebungsvorhaben regelmäßig Gegenstand von Unterredungen zwischen dem Bezirksamt und verschiedenen Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Referentenentwurf, sobald dieser vorliegt, gegeben werden wird; dies wurde und wird seitens des Bezirksamts eingefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung
