Unsere Anfragen in der BVV
Stellenausstattung und Stellenbedarfe im Sozialamt
Mündliche Anfrage BV Deißler BVV am 17.07.2025
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
1. Wie sind im Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf der Bereich für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die soziale Wohnhilfe nach Stellenplan ausgestattet, wie viele der Stellen sind tatsächlich besetzt und wie viele befinden sich derzeit in Ausschreibung (bitte Angabe in Anzahl der Beschäftigten und Vollzeitäquivalenten)?
Für das Amt für Soziales stehen für die zwei zuvor genannten Fachbereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die soziale Wohnhilfe mit Stichtag vom 01.07.2025 insgesamt 74,08 Stellenanteile (StA) zur Verfügung, hiervon sind 62,30 besetzt.
Vakante Stellen werden schnellstmöglich ausgeschrieben und nahezu alle vakanten Stellen befinden sich in laufenden Stellenbesetzungsverfahren.
Bereich | Stellenanteile (StA) | Besetzung Stelle |
FB Materielle Hilfen – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (inkl. Gruppenleitungen) | 43,0 | 38,54 |
FB Soziale Wohnhilfe (inkl. Gruppenleitung) | 31,08 | 23,76 |
2. Wie ist der aktuelle Fallzahlschlüssel in den genannten Bereichen (dort, wo dieser erhoben wird) und wie müssten diese aus Sicht des Bezirksamts personell ausgestattet sein, damit die Bedarfe der im Bezirk lebenden Menschen angemessen gedeckt sowie die Mitarbeiter:innen vor Überlastung geschützt wären und welcher zusätzliche Bedarf an Stellen wird/wurde beim Senat gemeldet?
Falls mit Fallzahlenschlüssel die momentane Fallzahl pro Mitarbeitenden gemeint ist, dann beträgt diese ca. 270 im Bereich der Grundsicherung/AsylbLG (ohne Berücksichtigung der Beschäftigungspositionen Ukraine).
Gemessen an der sogenannten Ziel-Aktenrate die von den Berliner Amtsleitungen errechnet wurde und 1:188 beträgt, ergäbe sich nur für den vorstehend genannten Bereich ein Personalbedarf von 14 VZÄ.
In der Sozialen Wohnhilfe (materielle Hilfen/Leistungen nach § 67 SGB XII) gibt es keinen Fallzahlenschlüssel.
Für den Stellenplan des Doppelhaushaltes 2026/2027 wurden von der Abteilung Bürgerdienste und Soziales anlässlich des Bedarfs des Fachbereichs „Soziale Wohnhilfe“ insgesamt 1 VZÄ als Bedarf gemeldet. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird diese voraussichtlich nicht eingerichtet und besetzt werden können.
Für den Stellenplan des Doppelhaushaltes 2026/2027 wurden von der Abteilung Bürgerdienste und Soziales anlässlich des hohen Bedarfs des Fachbereichs „Materielle Hilfen“ (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) insgesamt 19 VZÄ für die Sachbearbeitung Grundsicherung als Bedarf gemeldet. Darüber hinaus besteht der Bedarf an zwei VZÄ als Gruppenleitungen. Im Zusammenhang mit der Akutversorgung im Rahmen der Fluchtmigration wären ebenso im Rahmen der Aufgabenerfüllung ein Mehrbedarf von 21 VZÄ zur Sachbearbeitung Grundsicherung notwendig.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann voraussichtlich nur eine VZÄ eingerichtet und besetzt werden können, welche u.a. mit der Sachbearbeitung Grundsicherung betraut sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
