Unsere Anfragen in der BVV
Türkischunterricht Grundschulen
Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner, BVV am 19.02.2026
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Gronde-Brunner,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welche Ersatzangebote für den beendeten konsularischen Türkischunterricht konnten durch den Berliner Senat an den Schulen Ludwig-Cauer-, Erwin-von-Witzleben-, Charles-Dickens und Halensee-Grundschule bereitgestellt werden (bitte Nennung von Beginn und ggf. Ende des Angebots in den jeweiligen Schuljahren seit Ende des konsularischen Sprachunterrichts, der Unterrichtszeiten und der jeweiligen Schüler:innenzahlen, die die Angebote nutzen/nutzten) und welche Bedingungen müssen ggf. für das Stattfinden des Angebots erfüllt werden?
Für den konsularischen Türkischunterricht wird nun der Erstsprachliche Unterricht an den Schulen angeboten, wo es einen Bedarf für gibt. Bei den nachgefragten Schulen sind folgende Angebote vorhanden:
Ludwig-Cauer-Grundschule: keine
Erwin-von-Witzleben-Grundschule: 3 Lerngruppen mit 6 Stunden Unterricht.
Charles-Dickens-Grundschule: keine
Halensee-Grundschule: keine
Zu den Bedingungen:
Die SuS müssen in der Erstsprache Türkisch sozialisiert sein. (Es ist kein Sprachunterricht für z.B. SuS, die polnisch sprechen und türkisch lernen wollen). Der Unterricht beginnt in der 1. Klasse mit der Fibel und dem Erlernen der Schriftsprache. Es kann in jeder Altersstufe eingestiegen werden; die Gruppe werden unterteilt nach 1.-3. Klasse und 4.-6. Klasse (jeweils 12 SuS), d.h. jahrgangsübergreifend. Die Anmeldung erfolgt vor bzw. kurz nach den Sommerferien.
Alle SuS, die vorher am Konsulatsunterricht teilgenommen haben, sind informiert worden/ haben Anmeldeunterlagen über die Eltern erhalten.
2. Mit welcher Begründung wurde der Türkischunterricht an der Erwin-von-Witzleben-Grundschule ab dem Schuljahr 25/26 außerhalb der Unterrichtszeiten gelegt, ist dem Bezirksamt bekannt, ob im Vorfeld Kontakt mit den Eltern gesucht wurde und sind möglicherweise noch andere Schulen von einer Einschränkung des Angebots betroffen und wie bewertet das Bezirksamt die Situation für die betroffenen Schüler:innen?
Der ESU erfolgt jahrgangsübergreifend. Daher ist eine Einbindung in den Unterricht (z.B. 1.-5. Stunde) organisatorisch nicht möglich.
Daher erfolgt der Unterricht in der 6./7. Unterrichtsstunde, was allerdings nicht „außerhalb
des Unterrichts“ liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
