Unsere Anfragen in der BVV

Verdrängung von Gewerbetreibenden auf den Grundstücken „am Güterbahnhof Halensee“?

Schriftliche Anfrage BV Schenker vom 07.05.2020

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Sind dem Bezirksamt Pläne des Investors PRS Family Trust für eine Neubebauung der Grundstücke im Gewerbegebiet „am Güterbahnhof Halensee“ bekannt?

Dem Bezirksamt sind Pläne der Deutsche Landentwicklungsgesellschaft GmbH bekannt, die beidseits der Paulsborner Brücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-27 Gebäude errichten möchte.

2. Welche Schritte wird das Bezirksamt unternehmen, um die ortsansässigen Gewerbetreibenden vor Verdrängung zu schützen und das Planungsziel des rechtskräftigen Bebauungsplanes 4-27, nach dem die östlich des Baumarktes gelegenen Gewerbebetriebe zu erhalten sind, einzuhalten?

Der festgesetzte Bebauungsplan ist ein sog. Angebotsbebauungsplan, der u. a. Regelungen hinsichtlich der Arten der baulichen Nutzung trifft, aber keinen Schutz konkreter Betriebe beinhaltet. Ein Bebauungsplan kann ein konkretes Mietverhältnis zwischen zwei Parteien nicht festschreiben.Das vorgestellte Bauvorhaben lässt sich nur über eine Änderung des Bebauungsplans umsetzen. In diesem Zusammenhang soll eine Nutzung für die EG-Ebene festgeschrie-ben werden, die einen Weiterbestand vorhandener Betriebe ermöglicht. Ob weiterge-hende Regelungen über einen begleitenden städtebaulichen bzw. Durchführungsver-trag getroffen werden können, muss geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger