Unsere Anfragen in der BVV

Versorgung öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen - was plant das Bezirksamt?

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Schriftliche Anfrage BV Dieke und Gronde-Brunner, 15.12.2020, Antwort vom 04.01.2021

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wurden bezüglich der Ausstattung öffentlicher Gebäudedächer mit Solaranlagen („Klima-Paket“) seitens des Bezirksamts bereits Gespräche mit dem öffentlichen Energieversorgungsunternehmen Berliner Stadtwerke GmbH geführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ja, es wurden Gespräche geführt. Das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bereits vor vielen Jahren begonnene Ausrüstung von Dächern bezirklicher Gebäude mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie fortgesetzt werden soll. In Eigenregie können weitaus flexibler die Dachflächen im Zuge der Schulbauoffensive saniert und bei Eignung mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Anlagen auf unsanierte bzw. sanierungsbedürftige Dachflächen zu installieren ist nicht sinnvoll.

2. Trifft es zu, dass das Bezirksamt in dieser Angelegenheit ein Vergabeverfahren an private Unternehmen einer Beauftragung der Berliner Stadtwerke vorzieht und wenn ja, mit welcher Begründung?

Nein, das Bezirksamt plant die Dachflächen in Eigenregie mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten und die Flächen nicht Dritten zur Verfügung stellen.

3. Wie bewertet das Bezirksamt das Angebot des öffentlichen Energieversorgungsunternehmens Berliner Stadtwerke GmbH, allen Berliner Bezirken die Ausstattung öffentlicher Gebäudedächer mit Solaranlagen zu ermöglichen? Welche Gründe sprechen für oder gegen eine Nutzung des Angebots und mit welcher Begründung lehnt das Bezirksamt als einziger Berliner Bezirk eine Vertragsunterzeichnung mit den Stadtwerken ab?

Zu den Beweggründen anderer Bezirksämter kann das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine Aussagen treffen. Aufgrund bereits vorhandener eigener Erfahrungen kann das Bezirksamt auf die Leistungen der Berliner Stadtwerke bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen verzichten, wodurch der Betrieb in Eigenregie wirtschaftlicher für den Bezirk wird.

Sechzehn Gebäude des Bezirksamts sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, elf weitere Gebäude mit einer Solarthermieanlage.

4. Sind bereits Haushaltsmittel für die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen eingestellt worden bzw. werden diese im Doppelhaushalt 2022/23 eingestellt und in welcher Höhe?

Im aktuellen Doppelhaushalt sind keine gesonderten Mittel eingestellt, die Kosten müssen im Rahmen der Haushaltswirtschaft gedeckt werden. Ob gesonderte Mittel im Haushalt 2022/2023 eingestellt werden, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.

5. Mit welchen Kosten rechnet das Bezirksamt für den Aufbau, die Instandhaltung und Wartung öffentlicher Flächen mit Solaranlagen durch private Firmen und von welchem Zeitrahmen geht das Bezirksamt aus, bis sich diese Kosten amortisiert haben?

Als grobe Orientierung kann für Anschaffung und Installation von Solarmodulen ein Wert von 75 Cent pro Watt installierte Leistung dienen. Als Amortisationszeit können 7 Jahre angenommen werden, die Lebensdauer der Anlagen liegt bei über 20 Jahren.

6. Welche Kosten würde der Bezirk beim Abschluss eines Vertrags mit dem öffentlichen Energieversorgungsunternehmen Berliner Stadtwerke GmbH über welchen Zeitraum tragen müssen und wie bewertet das Bezirksamt den Abschluss eines solchen Vertrags unter dem Grundsatz der Sparsamkeit im Umgang mit Haushaltsmitteln des Bezirks?

Der Bezirk würde bei diesem Modell den produzierten Strom überwiegend für den Eigenverbrauch nutzen und Einnahmen aus der Überschusseinspeisung erzielen.

Dafür würde er ein Pachtentgelt an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner zahlen und auf den Eigenverbrauchsanteil EEG-Umlage zahlen. Bei den untersuchten Liegenschaften gleichen sich die Beträge nahezu aus.

Zum Grundsatz der Sparsamkeit verweise ich auf Frage 3.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Vergabe an private Unternehmen im Bezug auf den BVV-Beschluss 1207/5, welcher eine Prüfung der „Inhouse-Vergabe“ an die kommunalen Berliner Stadtwerke beim Ausbau öffentlicher Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen vorsieht?

Die Prüfung hat stattgefunden. Sollten wie auch immer geartete Befürchtungen in Bezug auf „Privatisierungen“ Hintergrund der Fragestellung sein, sei nochmals wiederholt, dass die Anlagen in Eigenregie beschafft und betrieben werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger