Unsere Anfragen in der BVV
Verwendung der Mieteinnahmen des Pangea-Hauses
Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 14.04.2026, Antwort vom 01.06.2026
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welcher Sanierungsbedarf besteht im Pangea-Haus und mit welchen Sanierungskosten rechnet das Bezirksamt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bedarf und voraussichtlichen Kosten)?
Gemäß den Informationen des Bezirksamtes sowie der bisherigen Hausverwalterin, der Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH), besteht für das Gebäude Trautenaustraße 5 in 10717 Berlin zurzeit kein Sanierungsbedarf.
2. Wie plant das Bezirksamt mit den monatlich 20.000 Euro Mieteinnahmen aus dem Pangea-Haus, welche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in welcher Höhe sollen davon in 2026 und 2027 finanziert werden?
Die monatlichen Einnahmen aus der Vermietung des Gebäudes werden gemäß § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem hierfür vorgesehenen Titel verbucht. Gemäß dem Bruttoprinzip (Bruttoveranschlagung und Bruttonachweis) sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, d.h. dass Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden grundsätzlich nicht aus Mieteinnahmen finanziert werden dürfen.
3. Wie werden die übrigen Mieteinnahmen aus dem Haus verbucht und welche Investitionen sind neben den Sanierungsmaßnahmen geplant?
Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes Trautenaustr. 5 siehe Antwort zu Frage 2. Gegenwärtig sind keine Investitionen das Gebäude betreffend geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
