Unsere Anfragen in der BVV

Zweckentfremdung & Wohnen auf Zeit Nehrigstraße 4a - Teil II

Fredrike-Sophie Gronde-Brunner

Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner BVV am 23.04.2026

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, 

die mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Mit welcher Begründung wurde die gewerbliche Nutzung von Wohnungen in der Friedbergstr. 28 nach Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom Bezirksamt geahndet?

Hinsichtlich der Friedbergstraße 28 existieren mehrere Verwaltungsvorgänge, die zwei Aktenordner umfassen. Nach Durchsicht sämtlicher Verwaltungsvorgänge lag/ liegt keine Gewerbeausübung in den angefragten Wohneinheiten vor. Vielmehr wurden die Wohneinheiten über einen gewerblichen Hauptmieter an Handwerker untervermietet. Es wurden zwei Ortsbesichtigungen vorgenommen, die eine erhebliche Überbelegung der jeweiligen Wohneinheiten ergab, die dem Anspruch eines regulären Wohnens im Sinne des ZwVbG nicht entsprachen (§ 2 ZwVbG, Auffangstatbestand).  Es wurden Zwangsgelder von insgesamt 80.000,00 € erhoben (und bezahlt), um den rechtswidrigen Zustand zu beenden. Derzeit befindet sich die AG Zweckentfremdung in der Prüfung, ob die Überbelegung und damit Zweckentfremdung tatsächlich beendet wurde.

2. Wie kommt das Bezirksamt zu der Schlussfolgerung, dass hingegen bei der gewerblichen Vermietung von zwei Mietwohnungen über einen Drittanbieter in der Nehringstr. 4a kein Verstoß gegen § 2, Absatz 1 ZwVbG vorliegen würde?

Hinsichtlich der obigen Anschrift existieren ebenfalls mehrere Verwaltungsvorgänge. Zu den hier vorliegenden Verwaltungsvorgängen liegen alle Mietverträge vor. Hinweise auf eine Überbelegung bestehen nicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin für Bürgerdienste und Soziales