Unsere Anfragen in der BVV

Rechtzeitige Information der Bezirksverordnetenversammlung vor Abschluss von Zielvereinbarungen

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage BV Zetsche (DIE LINKE) in der BVV vom 16.11.2023

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrte Frau Zetsche,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wann und auf welchem Wege hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung über die drei im Jahr 2023 abgeschlossenen Zielvereinbarungen informiert und damit seine Pflichten aus dem Bezirksverwaltungsgesetz § 15 erfüllt?

2. Welche Stelle ist im Bezirksamt dafür verantwortlich, zukünftig die rechtzeitige Information der Bezirksverordnetenversammlung vor Abschluss von Zielvereinbarungen sicherzustellen?

Zu 1.:

Dem Bezirksamt sind zwei Zielvereinbarungen im Jahr 2023 bekannt:

1. Zielvereinbarung Bibliotheken

2. Zielvereinbarung Straßenbäume

Die erste ZV wurde am 27.04.2023 unterzeichnet. Die Ausschüsse tagten am 10.01.2023 und der nächste Ausschuss erst am 13.06.2023. Somit wurde die Zielvereinbarung in der Zeit unterzeichnet, als keine Ausschussarbeit aufgrund der Nachwahl stattfand. Am 14.11.2023 wurde die Information im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur nachgeholt. Auf Wunsch der Bezirksverordneten kann die ZV erneut besprochen werden.

Die zweite ZV wurde am 02.05.2023 durch das Bezirksamt beschlossen und anschließend an das BV-Büro gesandt. Die Zielvereinbarung wurde jedoch noch nicht ins Internet eingestellt.

Zu 2.:

Zielvereinbarungen werden durch den Senat verhandelt und mit den Bezirken unterzeichnet. Die Unterrichtung der BVV erfolgt über die Fachausschüsse und bei Verabschiedung im Bezirksamt über die Versendung an das BV-Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Kirstin Bauch