Unsere Anfragen in der BVV

Untersuchung zur Erfassung des Wohnungsbestands rund um den Kurfürstendamm (Rote Nummer H19-0426)

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 20.09.2022, Antwort vom 19.10.2022

Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

    Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

    wegen des bestehenden Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen zusammenfassend beantwortet:

    1. Welches Ergebnis ergab die Untersuchung zur Erfassung des Wohnungsbestands rund um den Kurfürstendamm, die im Jahr 2021 für knapp 40.000 € laut Sachmittel-Auflistung zur Beschleunigung von Verfahren zur Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten von SenSBW im Rahmen des Bezirksbündnisses (Maßnahme Charlottenburg-Wilmersdorf_UK 353) durchgeführt werden sollte?
    2. Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für den Bezirk aus diesem Untersuchungsergebnis, insbesondere mit Schwerpunktsetzung zum Erhalt des Gebiets?

    Die nachgefragte Untersuchung zur Erfassung des Wohnungsbestandes trägt den Titel „Nutzungsstrukturanalyse für die westliche Innenstadt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“. Sie wurde vom Bezirksamt veranlasst, um im Vorfeld der Erarbeitung einer Bereichsentwicklungsplanung für die City West eine Einschätzung über die vorhandene Nutzungsstruktur in der westlichen Innenstadt zu gewinnen. Da vor ca. 20 Jahren eine ähnliche Untersuchung durchgeführt wurde, bestand außerdem die Möglichkeit, die nutzungsstrukturellen Veränderungen in der westlichen Innenstadt im Betrachtungszeitraum zu erfassen. Die Untersuchungskulisse wurde für die aktuelle Untersuchung geringfügig ausgeweitet. Damals wie heute stand dabei im besonderen Fokus, inwieweit die Wohnnutzung in der City West bzw. in den Bereichen unmittelbar um den Kurfürstendamm herum durch eine Verdrängung durch andere Nutzungen gefährdet ist. Die Untersuchung wurde durch ein externes Planungsbüro durchgeführt, welches die jeweilige Hauptnutzung aller Gebäudeteile im Untersuchungsgebiet erfasste und kartografisch aufarbeitete.

    Als zentrale Erkenntnis der Untersuchung lässt sich feststellen, dass es sich beim Untersuchungsgebiet um ein insgesamt stabiles Gebiet mit einer starken Mischung vielfältiger Nutzungen handelt. Der Vorher- / Nachher-Abgleich im Gebäudebestand zeigte nur sehr geringe Veränderungen in der bestehenden Nutzungsstruktur. Die Wohnnutzung ist nach wie vor und dabei insbesondere in den oberen Geschossen stark verbreitet. Die absolute Zahl der Wohnungen hat sich durch Neubauvorhaben im Betrachtungszeitraum erhöht.

    Die Bedeutung dieser Funktion für die Stabilität und Resilienz der westlichen Innenstadt ist als sehr hoch einzuschätzen. Wichtig ist hier insbesondere die bestehende Nutzungsmischung weiter zu erhalten, eine Schwächung der Wohnfunktion zu verhindern und durch eine bauliche Weiterentwicklung die Wohnfunktion für alle sozialen Schichten auch zu stärken. Diese Zielsetzungen finden sich daher auch in den vom Bezirksamt beschlossenen Entwicklungsleitlinien für die City West.

    Als Handlungsmöglichkeiten zur Stabilisierung der Wohnfunktion für die bestehenden Bewohner:innen ergeben sich für das Bezirksamt z.B. die konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsgesetzes, die Anwendung der Umwandlungsverbotsverordnung auf der Grundlage von § 250 Abs 1 Nr. BauGB und insbesondere im Zusammenhang mit der Schaffung von neuem Planungsrecht die Zielsetzung eines für Vorhabenträger verpflichtend herzustellenden Anteils von Wohnungen ggf. unter den Maßgaben der Anwendung des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fabian Schmitz-Grethlein