Fördern statt fordern - Sanktionen für Hartz-IV-Leistungsberechtigte im Bezirk aussetzen!
In einem Antrag forderte die Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf im Juni 2019 das Bezirksamt auf, sich dafür einzusetzen, dass das Jobcenter des Bezirks im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer von 2 Jahren auf Sanktionen gegenüber Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II verzichtet. Unser Antrag wird voraussichtlich in der BVV am 21. November abgestimmt. Während der letzten Sitzung des Sozialausschusses sind die Grünen unserem Antrag beigetreten, die SPD hat zugestimmt, so dass wir im Sinne der Betroffenen auf eine Mehrheit in der BVV hoffen und darauf, dass der Bezirk sich auf ein solches Pilotprojekt einlässt.
Dazu erklärt unsere sozialpolitische Sprecherin Frederike-Sophie Gronde-Brunner: „Heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen für Empfänger*innen von Hartz-IV teilweise verfassungswidrig sind. Wir begrüßen dieses Urteil, fordern aber das Ende aller Sanktionen, da wir finanzielle Strafen im Sinne einer sozialen und beruflichen Eingliederung der betroffenen Menschen als kontraproduktiv und unmenschlich erachten. Ein erster und mutiger Schritt dahin wäre die Streichung aller Sanktionen im Rahmen des von uns im Bezirk geforderten Pilotprojekts. Mit der Gängelung und Existenzbedrohung von Leistungsempfänger*innen muss Schluss sein!“
Jährlich werden ca. 1 Million Sanktionen ausgesprochen. Besonders heftig trifft es junge Menschen unter 25: Diese werden nicht nur deutlich häufiger, sondern auch härter sanktioniert. Ein Verstoß gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung reicht aus, um die Regelleistung auf 0 Euro zu kürzen. Auch die Kosten der Unterkunft können komplett gestrichen werden, mit der Folge, dass junge Menschen plötzlich obdachlos sind. Selbst Schwangere sind vor Sanktionen nicht geschützt. In den wenigsten Fällen betreffen die Sanktionen die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. In 77 % der Fälle geht es um Terminversäumnisse.