BVV und Bezirksamt befürworten Einschränkung von Einwohner*innenrechten

Eine Mehrheit der BVV-Fraktionen sowie Vertreter*innen des Bezirksamts sprachen sich auf der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 14. August 2020 dagegen aus, Fragen von Einwohner*innen auch in Zukunft schriftlich zu beantworten. Ausschließlich anwesenden Fragesteller*innen werde Auskunft gegeben. Die Regelung soll vorläufig bis Dezember 2020 gelten.

Hierzu erklärt Frederike-Sophie Gronde-Brunner, Mitglied des Ausschusses für Geschäftsordnung:

„Dieses Übereinkommen zwischen Vertreter*innen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem Bezirksamt ist skandalös! Die Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf räumt Einwohner*innen eindeutig eine schriftliche Beantwortung ihrer Fragen an die Verwaltung ein. Dieses Recht wird einfach übergangen! Es ist nicht hinnehmbar, dass den Einwohner*innen auf der Internetseite des Bezirks eine Neuregelung der Einwohnerfragestunde vorgegaukelt wird, obwohl es den dafür notwendigen Beschluss der BVV nicht gibt.“

Annetta Juckel, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Bürger*innenbeteiligung kritisiert zudem:

„Die BVV beschneidet das Recht auf Teilhabe der Einwohner*innen unseres Bezirks. Ungeachtet der Lebenssituation vieler Menschen, die arbeiten, Familienangehörige versorgen oder krank zu Hause bleiben müssen, verlangen BVV und Bezirksamt von ihnen, persönlich zu erscheinen, wenn sie Antworten auf ihre Anliegen bekommen wollen. Dieses Verständnis von „Bürgernähe“ ist angesichts der digitalen Möglichkeiten unserer Zeit rückschrittlich und während einer Pandemie schlicht zynisch gegenüber jenen, die sich und andere vor Infektionen schützen wollen!“