Landgericht kippt Vorkaufsrecht – Westkreuzpark droht Bebauung durch privaten Investor

Nachdem die Deutsche Bahn die Brachfläche nahe des S-Bahnhofs Westkreuz 2018 an einen privaten Investor verkauft hatte, machte der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sein Vorkaufsrecht geltend um das Areal als Grünanlage anzulegen. Nach Klage der Deutschen Bahn und des Investors urteilt das Berliner Landgericht nun gegen das Vorkaufsrecht des Bezirks. Damit wird erneut seitens eines Gerichts investorenfreundlich entschieden, worunter langfristig die Umwelt leiden muss.

Dazu erklärt Rüdiger Deißler, Sprecher für Stadtentwicklung der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die Deutsche Bahn, ein bundeseigenes Unternehmen, hat mit dem Verkauf des Westkreuzareals an einen privaten Investor gezeigt, dass Profitinteressen wichtiger sind als die Interessen der Menschen vor Ort. Nun müssen Bezirk und Land weiterhin an einem Strang ziehen und den Westkreuzpark ermöglichen. Der Investor darf kein Baurecht bekommen. Ziel muss bleiben, die Grünfläche planungsrechtlich zu sichern – Grünflächenerhalt vor Bebauung!“

Frederike-Sophie Gronde-Brunner, Ko-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Umwelt- und Klimaschutz der Linksfraktion, ergänzt: „Im gesamten Bezirk fehlen Parkanlagen sowie öffentliche Sport- und Spielflächen. Insbesondere das Westkreuzareal kann hier Ausgleich schaffen und zugleich als unbebaute Grünanlage seine klimarelevante Funktion erfüllen. Bezirk und Senat müssen sich jetzt vehement dafür einsetzen, dass zugunsten von Klima- und Umweltschutz entschieden wird und die dringend benötigte Frischluftschneise in unserem dicht bebauten Bezirk erhalten bleibt. Eine weitere Versiegelung von Flächen erschwert den dringend notwendigen Kampf gegen die Klimakrise.“