Obdachlosen Menschen zum Wahlrecht verhelfen!

An den Wahlen und dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am 26. September 2021 können auch Wohnungs- und Obdachlose teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Dafür müssen sie bis zum 05. September 2021 die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen.

Durch die Intervention der Linksfraktion in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 19. August, wird das Bezirksamt nun Obdachlose aktiv über ihr Wahlrecht informieren und sie bei der notwendigen Beratung unterstützen.

Dazu erklärt Annetta Juckel, sozialpolitische Sprecherin und Co-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE: „Obdachlosigkeit betrifft zentrale Menschenrechte wie das Recht auf Wohnen, Privatsphäre, Gesundheit und den Schutz der Familie. Dennoch sind Obdachlose im Alltag allzu oft von politischen Entscheidungen ausgeklammert. Die Linksfraktion will ihre Selbstbestimmung und ihr Recht auf Selbstvertretung stärken. Wir haben den Bezirk aufgefordert, aktiv auf wohnungs- und obdachlose Menschen zuzugehen, sie mit Unterstützung von Sozialarbeiter:innen über ihr Wahlrecht zu informieren und den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen. Jede Stimme zählt - besonders die der Schwächsten sollten wir hören.“