Unsere Anfragen in der BVV

PREIG AG: Hinterhofbebauung Blissestraße 26/28

Rüdiger Deißler

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 10.03.2026, Antwort vom 13.04.2026

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

  1. Welche Pläne und Anträge der Grundstückseigentümerin PREIG AG bzw. ihrer Briefkastenfirma Resi 34. Vorrats GmbH für ein Neubau-/Anbauvorhaben sind dem Stadtentwicklungsamt für die Blissestraße 26/28 bekannt und wie wurden sie beschieden, bzw. wie bewertet das Bezirksamt die Pläne?

    Es wurden der Neubau und die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Dachboden zu Wohnen und Anbau von zwei Aufzügen beantragt und genehmigt. Weiterhin wurde eine planungsrechtliche Befreiung vom Maß der Nutzung sowie ein Ausnahmebescheid für die Überschreitung der zulässigen Bebauungstiefe und der Errichtung von Nebenanlagen erteilt.

  2. Welche Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen liegen für das Bestandsgebäude vor, welche wurden positiv beschieden und welche versagt?

    Für das Bestandsgebäude wurde der Austausch der Ölheizung gegen eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung erhaltungsrechtlich beantragt und genehmigt. In diesem Zuge wurde ebenfalls der Austausch der Gegensprechanlage (ohne Video) beantragt und genehmigt. Daneben wurde der Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau von zwei Aufzügen zur ausschließlichen Anbindung der neu zu errichtenden Dachgeschosswohnungen beantragt und genehmigt. 

    Die Errichtung einer PV-Anlage ist im Rahmen des Dachgeschossausbaus gemäß Solargesetz Berlin verpflichtend. Erhaltungsrechtlich stand dieser Maßnahme nichts entgegen, da es sich um keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB handelt.

  3. Welche Auswirkungen hat die Lage des Grundstücks im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz auf die oben genannten Anträge und welche Auflagen gelten im sozialen Erhaltungsgebiet?

    Die Lage des Grundstücks im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz hat keine Auswirkungen auf die Anträge für Neubauvorhaben. Das schließt auch den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Vorderhaus ein.

    Für weitere Maßnahmen am Bestandsgebäude hat sich die Lage im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz insofern ausgewirkt, als dass die beantragten Aufzugsanbauten in der Planung angepasst wurden und nunmehr nur die neu zu errichtenden Dachgeschosswohnungen anbinden. Für die in der Beantwortung zur Frage 2 genannten Maßnahmen „Austausch der Heizungs- und Gegensprechanlage, Aufzugsanbau zur Erschließung des Dachgeschosses und Errichtung von PV-Anlagen“ besteht in der eingereichten Form ein Anspruch auf Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Für Maßnahmen, auf die ein Genehmigungsanspruch besteht, können keinen Auflagen erteilt werden. 

  4. Befindet sich das Stadtentwicklungsamt bzgl. der laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Haus mit der Abteilung Bürgerdienste im Austausch, bzw. hat das Stadtentwicklungsamt davon Kenntnis (siehe Schriftliche Anfrage 0539/6)? 

    Der Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes ist mit der Abteilung Bürgerdienste, Zweckentfremdung im Austausch bzgl. des Grundstücks Blissestr. 26, 28 und hat Kenntnis von dort laufenden Verfahren zu gemeldeten Leerstandswohnungen.

  5. Wie bewertet das Bezirksamt die geplanten Maßnahmen – im Bestandgebäude sowie ggf. beim An-/Neubau – hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte?

    Eine fundierte Bewertung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte (Wirkungsevaluation) ist nicht ohne weiteres möglich. Es kann jedoch folgendes konstatiert werden:

    Im Rahmen der Antragsverfahren, die einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegen (also im Bestandsgebäude), wurden Auswirkungen auf die Mietbelastung, die mögliche Verdrängungseffekte auslösen könnten, auch mit erörtert. Die Modernisierung der Heizungsanlage führt zwar zu umlagebedingten Mietanhebungen. Aufgrund des nachweislichen Erneuerungsbedarfs der vorhandenen Heizungsanlage, der Nachrüstverpflichtungen gemäß Gebäudeenergiegesetz und den erwartbaren Einsparungen im Endverbrauch begrenzen sich die Mehrkosten jedoch auf ein mögliches „Mindestmaß“. Durch die nicht in Aussicht gestellte Genehmigung eines Aufzugsanbaus jeweils an die Bestandswohnungen der Blissstr. 26 und der Blissestr. 28 konnte die modernisierungsbedingte Mietsteigerung bei den Bestandsmieten aber deutlich um knapp die Hälfte abgefedert werden. Der Austausch der Gegensprechanlage und die Errichtung der PV-Anlagen dürfte keine Auswirkungen auf die Miete haben, da es sich hierbei nicht um Modernisierungsmaßnahmen handelt.

  6. Wie bewertet das Bezirksamt Berichte und Anfragen (Berliner Abgeordnetenhaus Januar 2025 und Juli 2025) über das Geschäftsgebaren der PREIG AG sowie dem Sitz zahlreicher Briefkastenfirmen des Unternehmens in der Steueroase Zossen?

    Dem Bezirksamt liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Geschäftspraktiken der PREIG AG vor. Vor diesem Hintergrund kann keine inhaltliche Bewertung der genannten Berichte und parlamentarischen Anfragen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Brzezinski 

Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT